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1. Geltung der Bedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für
sämtliche Rechtsgeschäfte der Hammerl GmbH (Hammerl)
gegenüber Unternehmern und anderen Personen im Sinne
des § 310 BGB. Sie gelten für sämtliche Geschäfte von uns ausschließlich.
Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen unserer
Vertragspartner gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von
uns anerkannt wird, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner das Rechtsgeschäft
ohne weiteres und vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn,
wir erklären ausdrücklich deren Verbindlichkeit. Die aufgrund unseres
Angebots erteilten Aufträge sowie Annahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen unserer Vertragspartner werden erst durch
unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, sofern nicht ausdrücklich
etwas anders bestimmt ist.
2.2 Sollte die Auftragsbestätigung von uns vom Angebot des Vertragspartners
abweichen, ist der Vertragspartner verpflichtet, der
Auftragsbestätigung von uns unverzüglich, d.h. längstens binnen 3
Tagen, schriftlich zu widersprechen, ansonsten gilt sein Schweigen
als Annahme der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen
und Leistungen zu den dortigen Konditionen.
3. Liefer- und Leistungszeit
3.1 Leistungsfristen und -zeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie
von uns ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind.
3.2 Wir sind zu Teil- und Vorauslieferungen jederzeit berechtigt, es sei
denn, eine einheitliche Leistungserbringung ist ausdrücklich vereinbart.
3.3 Wird die Auslieferung der Ware auf Wunsch unseres Vertragspartners
verzögert oder befindet er sich im Annahmeverzug, berechnen
wir Lagergeld für jeden angefangenen Monat der Verzögerung
von 1 % des Rechnungsbetrags, maximal bis 6 % des Rechungsbetrags,
es sei denn unser Vertragspartner weist uns einen geringeren
Lageraufwand nach.
4. Gefahrübergang und Versand
4.1 Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Produkte
an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind
oder zwecks Versendung das Werk von uns verlassen haben oder
die Versandbereitschaft angezeigt ist, auch wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart ist.
4.2 Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur bei ausdrücklichem
Auftrag des Vertragspartners in seinem Namen und auf seine
Rechnung abgeschlossen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich netto ab Werk,
ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen.
5.2 Erhöhen sich bei Verträgen, die später als 2 Monate nach Vertragsschluss
zu erfüllen sind oder bei Dauerschuldverhältnissen unsere
Einkaufspreise oder der für uns gültige Lohn- und Gehaltstarif,
sind wie berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu
verlangen.
5.3 Zahlungen sind spesenfrei und ohne jeden Abzug zzgl. der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum zu leisten.
5.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Vertragspartners
gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
6. Eigentum an Unterlagen, Geheimhaltung, Schutzrechte
6.1 Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Muster und Modelle
bleiben unser Eigentum. Unser Vertragspartner wird solche Gegenstände
ohne unsere ausdrückliche Genehmigung Dritten in keiner
Form zugänglich machen. Alle dem Vertragspartner aus der Zusammen-
arbeit mit uns ihm bekannt gewordenen nicht offenkundigen
kaufmännischen und technischen Einzelheiten wird der Vertragspartner
geheim halten, Dritten in keiner Form zugänglich machen
und absolutes Stillschweigen hierüber bewahren.
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6.2 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen
verspricht uns unser Vertragspartner eine Vertragsstrafe
von € 6.000.
6.3 Unser Recht, einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden
Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. In diesem Fall
kommt die Vertragsstrafe auf den Schadensersatz zur Anrechnung.
6.4 Unser Vertragspartner versichert uns, dass vom Vertragspartnern
zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Muster und Angaben
keine Schutzrechte Dritter verletzten. Er wird uns von
eventuellen Ansprüchen Dritter freistellen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbeziehung zu unserem
Vertragspartner vor.
7.2 Werden die Liefergegenstände durch den Vertragspartner
verarbeitet oder umgebildet, erfolgt dies stets für uns als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das Eigentum
von uns durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, so
geht das Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen
Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns über. Der
Vertragspartner verwahrt das Eigentum von uns unentgeltlich.
7.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen bzgl.
der Vorbehaltsware, die der Vertragspartner aus einem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund erwirbt, tritt er
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
7.4 Der Vertragspartner hat die erforderlichen Maßnahmen zur
Wahrung unseres Eigentumsvorbehaltes zu treffen. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf
das Eigentum von uns hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware liegt
kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware
zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf
die Verbindlichkeiten des Vertragspartners – abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.
8. Ansprüche wegen Mängeln, Haftung
8.1 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,
es sei denn uns fällt die Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht zur Last.
8.2 Unsere Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf typischerweise
bei Lieferungen unserer Produkte entstehende Schäden.
8.3 Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verjähren
Ansprüche gegen uns wegen Mängeln in 12 Monaten.
9. Schadensersatz
Stornieren wir auf Wunsch unseres Vertragspartners einen
Auftrag ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein oder nehmen
wir von uns gelieferte Ware aus von uns nicht zu vertretenden
Gründen zurück, steht uns ein Schadensersatz ohne
Schadensnachweis von 20 % des Nettowarenwerts zu, es sei
denn unser Vertragspartner weist uns einen geringeren
Schaden nach. Die Geltendmachung eines höheren
tatsächlich entstandenen Schadens bleibt uns vorbehalten.
10. Schlussbestimmungen
Für alle unsere Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom
11.04.1980 ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz von Hammerl. Ausschließlicher örtlicher
und sachlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
mit uns bestehenden Rechtsverhältnissen ist der Sitz von
Hammerl. |